Arbeitszeiterfassung: Definition

Die Arbeitszeiterfassung ist in einem Unternehmen essenziell, um die geleistete Arbeitszeit von Mitarbeitern zu protokollieren und zu kontrollieren. Sie ist ein Bestandteil des Schweizer Arbeitsrechts und stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Warum ist Arbeitszeiterfassung in Unternehmen wichtig?

Bei der Arbeitszeiterfassung handelt es sich um die systematische Erfassung von geleisteten Arbeitsstunden. Hierin werden Ereignisse wie Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen und Überzeit erfasst und sind genau nachvollziehbar.

Eine präzise Zeiterfassung ist unerlässlich, um Arbeitnehmende zu schützen und für faire und transparente Arbeitsverhältnisse zu sorgen. So ist unter anderem sichergestellt, dass Ruhezeiten eingehalten werden. Mit der ordnungsgemässen Arbeitszeiterfassung erfüllen Unternehmen sämtliche gesetzlichen Anforderungen und schützen sich vor rechtlichen Konsequenzen.

Weitere Merkmale der Arbeitszeiterfassung in Kurzform:

  • Effiziente Ressourcenplanung, interne Organisation und Teamplanung
  • Wichtige Grundlage für Kontrolle, Nachweis und Abrechnung
  • Vermeidung von Mitarbeiterüberlastung
Kelio Zeiterfassung

Zeiterfassung

Keine Rückfragen mehr – alle Zeiten sind zentral erfasst und aktuell.

Ich will keine Stundenzettel mehr hinterherlaufen

Gesetzliche Regelung für die Zeiterfassung in der Schweiz

Unternehmen sind laut dem Arbeitsgesetz (ArG Art. 46) dazu verpflichtet, eine Arbeitszeiterfassung durchzuführen. Die Verordnung 1 (ArGV1 Art. 73) regelt dabei, welche Informationen erfasst werden müssen:

  • Arbeitsbeginn
  • Arbeitsende
  • Pausen
  • Ruhezeiten
  • Überstunden

Ausserdem sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Aufzeichnungen der Arbeitszeiterfassung für mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen auf die Erfassung verzichtet werden kann. Voraussetzungen dafür sind ein jährliches Gehalt von mindestens 120.000 CHF und/oder eine hohe Autonomie bei der Arbeitszeitgestaltung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen in diesem Falle dem Verzicht schriftlich zustimmen und die vereinfachte Erfassung im GAV (Gesamtarbeitsvertrag) festhalten.

Was gilt als Arbeitszeit und wie kann sie erfasst werden?

Zur Arbeitszeit zählt die Präsenzzeit im Betrieb oder im Homeoffice. Aber auch Kundenbesuche, Dienstreisen und der Pikettdienst fliessen mit in die Arbeitszeit ein und sind dementsprechend zu erfassen. Machen Arbeitnehmer Pausen oder befinden sich auf dem Arbeitsweg, sind diese Zeiten von der regulären Arbeitszeit ausgeschlossen.

Um die Zeiten genau zu erfassen, stehen verschiedene Methoden zur Auswahl. Während die manuelle Methode wie die Führung eines Stundenzettels oder einer Excel-Tabelle eher umständlich ist, bietet die digitale Methode wie eine Zeiterfassungs-Software überwiegend Vorteile. Sie ist automatisiert, Daten werden zentral gesichert/ausgewertet und gleichzeitig gesetzliche Vorgaben eingehalten.

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