Die Begriffe „Überstunden“ und „Überzeit“ werden häufig synonym verwendet, obwohl es durchaus unterschiedliche Regelungen im Arbeitsrecht der Schweiz bezüglich Überstunden und Überzeit gibt. Dieser Artikel erklärt die Unterschiede, beleuchtet die genaue Definition von Überzeit und Überstunden sowie die gesetzlichen Grundlagen und gibt darüber hinaus wertvolle Praxistipps zum Thema.
Überstunden oder Überzeit? Unterschied einfach erklärt
Zwar handelt es sich bei den Begriffen Überzeit und Überstunden in der Schweiz beide Male um Mehrarbeit im Allgemeinen; dennoch gibt es Unterschiede hinsichtlich der Definition, der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Konsequenzen. In diesem Kontext ist es wichtig zu erwähnen, dass Regelungen zu Überstunden und Überzeit durch das Arbeitszeitgesetz (ArG) sowie das Obligationenrecht (OR) vorgenommen werden.
Definition Überstunden laut Arbeitsrecht Schweiz
Das Schweizer Arbeitsrecht sieht laut Arbeitsgesetz (ArG) die Überstunden als eine Mehrarbeit an, welche die vertraglich festgelegte Stundenzahl überschreitet. Diese Mehrarbeit muss entweder vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Ein solcher Ausgleich ist im Obligationenrecht (OR) festgehalten. Zudem darf durch diese Überstunden nicht die gesetzliche Höchstarbeitszeit (Art. 9 ArG) pro Woche überschritten werden.
Definition Überzeit und gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für die Überzeit finden sich ebenfalls im Arbeitsgesetz (ArG) und im Obligationenrecht (OR) wieder. Auch bei der Überzeit handelt es sich um Mehrarbeit, allerdings in diesem Fall um alle Arbeitsstunden, die über die gesetzlich zulässige maximale Wochenarbeitszeit hinausgehen.
Unterschied Überstunden und Überzeit im Überblick
Thema | Überstunden | Überzeit |
---|---|---|
Grundlage | ArG (Arbeitszeit und Überstunden) Art. 321 c OR (Entschädigung) | Art. 12 ArG Art. 13 ArG (Lohnzuschlag) |
Definition | Mehrarbeit innerhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit | Mehrarbeit über die vertragliche oder gesetzliche Grenze hinaus |
Vergütung | Muss grundsätzlich bezahlt (Lohnzuschlag) oder kompensiert (Freizeitausgleich) werden. | Muss nur bezahlt oder kompensiert werden, wenn gesetzlich vorgeschrieben |
Höchstarbeitszeit | Wird nicht überschritten | Wird überschritten |
Gemeinsamkeiten von Überzeit und Überstunden
Bei der Betrachtung von Überzeit vs. Überstunden gibt es dennoch auch Gemeinsamkeiten:
- Beide sind im Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) bzw. im Obligationenrecht (OR) geregelt. Hier finden sich die Voraussetzungen für die Zulässigkeit und Vergütung.
- Typische Situationen für Überzeit und Überstunden sind beispielsweise saisonale Produktionsspitzen, eine projektbezogene Mehrarbeit oder unvorhergesehene betriebliche Anforderungen.
Überzeit vs. Überstunden – die wichtigsten Unterschiede
Unterschied bei der Höchstarbeitszeit
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt nach Art. 9 ARG:
- „a. 45 Stunden für Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels;
- b. 50 Stunden für alle übrigen Arbeitnehmer.“
Voraussetzung für die Überschreitung der Höchstarbeitszeit:
- Bei Überstunden: nur wenn notwendig und nicht übermässig anstrengend sowie unter Einhaltung der täglichen gesetzlichen Ruhezeiten.
- Bei Überzeit: nur wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen und um Betriebsstörungen zu verhindern. Maximum: zwei Stunden täglich und 170 Stunden jährlich (bei einer Wochenarbeitszeit von 45 Std.) bzw. 140 Stunden (bei einer Wochenarbeitszeit von 50 Std.).
Unterschied bei der Vergütungspflicht
Überstunden: Entschädigung durch einen Lohnzuschlag von 25% oder einen Freizeitausgleich.
Voraussetzung: Zustimmung des Arbeitnehmers sowie die schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Ausnahme: Kadermitarbeiter werden in der Regel nicht entschädigt, ausser es wird explizit im Arbeitsvertrag festgehalten. Darüber hinaus darf vereinbart werden, dass die Überstunden ohne Zuschlag oder mit einem geringeren Zuschlag als 25% entschädigt werden.
Die Überszeit ist strenger geregelt.
Entschädigung (je nach Vereinbarung): entweder durch Lohnzuschlag oder Freizeitausgleich.
Bedingung: Die Kompensation muss innerhalb von maximal 12 Monaten stattfinden.
Ausnahme: Für einige Jobs schuldet das Unternehmen dem Arbeitnehmer für die ersten 60 Stunden Überarbeit keinen Zuschlag.
Unterschied bei der Anordnung durch den Arbeitgeber
Überstunden können aufgrund des Arbeitsvertrags oder einer entsprechenden Betriebsvereinbarung angeordnet werden, während die Anordnung der Überzeit nur unter strengen Voraussetzungen wie z.B. bei unvorhergesehenen betrieblichen Notwendigkeiten möglich ist.
Unterschied bei der Dokumentation und Kontrolle
Überstunden lassen sich durch Zeiterfassungssysteme vergleichsweise einfach überwachen und dokumentieren, wohingegen bei der Überzeit eine zusätzliche genauere Kontrolle notwendig werden kann. In jedem Fall muss das Unternehmen Kontrollen zur Zeiterfassung implementieren, um alle gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.

Fehler vermeiden – So setzen Sie Überzeit und Überstunden richtig um
Ein häufiges Missverständnis in der HR-Praxis betrifft den Unterschied von Überzeit vs. Überstunden, wodurch diese Zeiten falsch deklariert, erfasst und abgerechnet werden.
Tipps zur rechtssicheren Erfassung
- Für die gesetzeskonforme Erfassung ist eine Zeiterfassung Software die ideale Lösung. Diese hält alle geleisteten Stunden korrekt deklariert fest und ermöglicht eine transparente und richtige Be- und Abrechnung.
- Klare Definition und Regelung von Überstunden und Überzeit im Arbeitsvertrag festlegen.
- Regelmässige Schulung für HR-Personal.
- Die offene und klare Kommunikation mit den Beschäftigten über das Thema Mehrarbeit sorgt dafür, Missverständnisse auszuschliessen und fördert das Vertrauen in die Abrechnung.
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