Wie viele Arbeitsstunden ein Arbeitnehmer Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, richtet sich in der Regel nach den Gepflogenheiten Branchen und Betriebe sowie dem jeweiligen Arbeitsvertrag. Die Höchstgrenze der wöchentlich zulässigen Arbeitszeit (Vollzeit) wird jedoch vom Gesetz geregelt.
Nach Artikel 9 des Schweizer Arbeitsgesetzes (AGG) liegt die maximal zulässige Höchstarbeitszeit bei technischen oder Büroberufen bei 45 Stunden. Andere Branchen können eine Arbeitszeit von bis zu 50 Stunden pro Woche festlegen. Wie lange ein Mitarbeiter also Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Flexible Anpassungen
Im Arbeitsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuelle Regelungen für flexible Arbeitszeiten treffen. Diese dürfen auch in einem genau festgesetzten Rahmen bei einer 5-Tage-Woche die Grenze von 45 Arbeitsstunden überschreiten:
- Im 8-Wochen-Durchschnitt um 2 Stunden
- Im 4-Wochen-Durchschnitt um 4 Stunden
Weitere Sonderregelungen können getroffen werden in Branchen, in denen eine Rufbereitschaft notwendig ist oder für Überstunden und Schichtarbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe, aber auch im Baugewerbe.
Arbeitgeber müssen dabei jedoch stets die Arbeitnehmerrechte berücksichtigen und die Gesundheit der Mitarbeiter (durch ausreichende Ruhepausen) schützen. Insbesondere ist es wichtig, die gesetzlichen Regelungen für Schwangere und Stillende einzuhalten.

Arbeitszeit
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Ruhepausen oder Überstundenvergütung
Neben der Einhaltung einer bestimmten Höchstarbeitszeit sind die Arbeitgeber auch dazu angehalten, den Mitarbeitern ausreichende Ruhepausen (tägliche Pausen, wöchentliche Ruhezeit, jährlicher Urlaub) einzuräumen.
Ist eine Mehrarbeit notwendig, können die Überstunden entweder durch einen Freizeitausgleich oder eine angemessene Überstundenvergütung (mind. 25% über Regelstundenlohn) vergütet werden.
Abweichende Vergütungssätze ergeben sich auch durch Tarifverträge oder einzelne Arbeitsverträge. Diese Regelungen kommen dann zum Tragen, wenn der Arbeitnehmer dadurch nicht schlechter gestellt wird als die 25% über Regelstundensatz.
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