Mutterschaftsurlaub: Definition

Der Mutterschaftsurlaub in der Schweiz gibt Müttern direkt nach der Geburt die Möglichkeit, sich eine bezahlte Auszeit zu nehmen. Er ist gesetzlich geregelt und verfolgt das Ziel, Mutter und Kind zu Beginn zu unterstützen und zu schützen. Die Absicherung wird dabei über die Erwerbsersatzordnung (EO) geregelt.

Wer kann Mutterschaftsurlaub in der Schweiz in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich können alle Frauen Mutterschaftsurlaub beantragen, die angestellt oder selbstständig und somit während der Geburt AHV-versichert sind. Hierfür wird allerdings vorausgesetzt, dass die AHV-Versicherung seit 9 Monaten besteht und eine Mutter in den letzten 5 Monaten vor der Geburt erwerbstätig war.

In welcher Branche eine Mutter tätig ist und welchen Beschäftigungsgrad sie hat, spielt keine Rolle. Kommt es zu einer Frühgeburt oder das Kind hatte direkt nach der Geburt einen Spitalaufenthalt, bleibt der Anspruch auf Mutterschaftsurlaub dennoch bestehen.

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Wichtige Infos zu Dauer, Bezug und Entschädigung im Überblick

  • Dauer: 14 Wochen (98 Tage)
  • Der Mutterschaftsurlaub beginnt ab dem Tag der Geburt
  • Die finanzielle Entschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens
  • Maximal sind aber CHF 220 pro Tag möglich
  • Die Finanzierung des Mutterschaftsurlaubs erfolgt durch Beiträge aus AHV und EO, die Auszahlung der Entschädigung erfolgt vollständig über die EO.
  • Bei einem Spitalaufenthalt des Neugeborenen mit einer Dauer von länger als 14 Tagen ist eine Verlängerung möglich.
  • Auf Wunsch ist eine frühzeitige Rückkehr in den Beruf oder Teilzeitarbeit frühestens nach 8 Wochen erlaubt.
  • Anträge sind direkt durch den Arbeitgeber oder die versicherte Person selbst zu stellen.

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