Kurzarbeitsentschädigung – Definition

Bei einer wirtschaftlich bedingten notwendigen Kurzarbeit springt die Arbeitslosenversicherung (ALV) ein und übernimmt für einige Zeit die anteiligen Lohnkosten der betroffenen Mitarbeiter. Durch die Zahlung dieser Kurzarbeitsentschädigung (KAE) lässt sich verhindern, dass der Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsausfalls Arbeitnehmer kündigen muss.

Zur Kurzarbeit zählen im Übrigen auch alle Arbeitsausfälle, die nicht auf wirtschaftliche, sondern auf behördliche Massnahmen zurückzuführen sind oder die durch Umstände eintreten, auf die der Arbeitgeber keinen Einfluss hat. Auch in diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung.

Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Für den Arbeitnehmer liegt der Vorteil ganz klar darin, einen Jobverlust zu verhindern, wenn auch die Einnahmen geringer sind als beim regulären Gehalt. Die Arbeitnehmer haben allerdings ein Recht darauf, die Annahme der Kurzarbeitsentschädigung abzulehnen und den vollen Lohn zu erhalten. Damit setzen sie sich der Gefahr des Verlusts der Arbeit aus.

Der Arbeitgeber profitiert davon, die angelernten Arbeitskräfte zu erhalten und spart sich die Neueinarbeitung sowie die Kosten, die mit der Personalfluktuation verbunden sind. Zur besseren Übersicht und vereinfachten Abrechnung ist es sinnvoll, wenn das Unternehmen mit einer Zeiterfassung Software arbeitet.

Kelio Absenzenmanagement unter Kontrolle

Absenzenmanagement unter Kontrolle

Ermöglichen Sie eine eigenständige Urlaubsverwaltung über ein Mitarbeiterportal.

Ich will meinen Mitarbeitenden mehr Autonomie geben

Antrag, Dauer und Höhe der Kurzarbeitsentschädigung

Der Arbeitgeber muss rechtzeitig, d. h. mindestens 10 Tage vor Beginn der geplanten Kurzarbeit, eine Voranmeldung bei der für ihn zuständigen Kantonalen Amtsstelle einreichen. Dieser Antrag ist auch als e-service möglich. Ausnahmsweise kann die Frist auch nur 3 Tage betragen, falls sich die Kurzarbeit nachweislich wegen nicht voraussehbarer Umstände ergibt.

Darin muss die schriftliche Zustimmung aller betroffenen Mitarbeiter enthalten sein. Gleichzeitig wird die zuständige Arbeitslosenkasse gewählt, bei der der Arbeitgeber nach Bewilligung die weitere Geltendmachung einreicht.

Seit 1. August 2024 wurde die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate (von zuvor 12 Monaten) verlängert. Diese Änderung soll zunächst bis 31.07.2025 gelten. Während dieser Zeit erhält der Arbeitgeber 80% des anrechenbaren Verdienstausfalls. Für die anteilige Arbeit, für die keine Kurzarbeit eingeführt wird, bezahlt der Arbeitgeber den normalen Lohn. Auszubildende oder Personen mit befristeter Anstellung erhalten keine Kurzarbeitsentschädigung, sondern ihren vollen Lohn.

Vaterschaftsurlaub in der Schweiz: Was müssen HR-Verantwortliche beachten?

Der Vaterschaftsurlaub in der Schweiz ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung frischgebackener Väter und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für HR-Verantwortliche stellt die Umsetzung dieser Regelung jedoch auch neue Herausforderungen dar. In diesem Artikel erhalten Sie umfassende Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, praktischen Tipps für die Umsetzung und wichtigen Aspekten für Unternehmen, die den Prozess erleichtern.

Ferien berechnen: Wie berechnen Sie den Urlaubsanspruch?

Wie kann ich für meine Mitarbeitenden die Ferien berechnen, und wie kann mir eine professionelle Software für die Zeiterfassung dabei helfen? Diese und weitere Fragen zur Urlaubsplanung in Schweizer Unternehmen werden in diesem Beitrag von unseren Experten umfassend beantwortet.

Wie Sie Ihren Urlaub ohne Kopfzerbrechen planen können ?

Die Schulferien stehen vor der Tür! Ein anhaltender Boom der Parahotellerie und ein wachsendes Interesse an mehr regionalem Tourismus scheinen sich abzuzeichnen. Um all diese Möglichkeiten zu nutzen, ist es notwendig, Ihre freien Tage im Voraus und wenn möglich im Einklang mit den Wünschen Ihres Arbeitgebers und anderer Arbeitnehmer zu planen.