Was ist Betreuungsurlaub? Definition & Regelungen

Für die Pflege nahestehender Angehöriger (Eltern, Kinder, Lebenspartner) gibt es gesetzliche Regelungen, um die betreffenden Mitarbeiter während dieser Zeit freizustellen. Je nach Art der notwendigen Betreuung ist diese Freistellung unterschiedlich lang.

Betreuungsurlaub – rechtliche Regelungen

Der Betreuungsurlaub und die Betreuungsentschädigung richten sich nicht nach einer einheitlichen bundesweiten Regelung, sondern leitet sich aus den Bestimmungen des jeweiligen Kantons ab. Rechtsgrundlagen sind beispielsweise das Bundesgesetz über den Erwerbsersatz (EOG), der Arbeitsvertrag oder die Gesamtarbeitsverträge (GAV).

Seit 2021 können Eltern für die Pflege eines gesundheitlich schwer beeinträchtigen minderjährigen Kindes einen 14-wöchigen bezahlten Betreuungsurlaub nach der Erwerbsersatzordnung (EO) in Anspruch nehmen. Die Neuregelungen finden sich im Obligationsrecht (OR), Arbeitsrecht (ArG) sowie dem Erwerbsersatzgesetz (EOG).

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Kurzfristige Abwesenheit wegen Unfällen oder Krankheit

Wenn der Arbeitnehmer ein ärztliches Zeugnis vorlegen kann, erhält er für die Betreuung von verunfallten oder kranken Familienmitgliedern maximal 3 Tage bezahlten Urlaub (Artikel 329h OR) pro Ereignis. Die Höchstgrenze für den Betreuungsurlaub beträgt 10 Tage pro Jahr. Während dieser Zeit besteht eine gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht für den Arbeitgeber.

Betreuungsurlaub für schwer kranke Kinder

Zur Betreuung eines schwer kranken oder verunfallten Kindes haben die Eltern einen Anspruch von maximal 14 Wochen. Dabei spielt es keine Rolle, wer von beiden Elternteilen die Betreuung übernimmt oder ob die Eltern verheiratet sind. Wenn die Eltern die Betreuung gemeinsam bzw. abwechselnd übernehmen, stehen jedem Elternteil maximal 7 Wochen Urlaub zu. Während dieser Zeit darf der Arbeitnehmer nicht gekündigt werden.

Voraussetzung für den Anspruch

Die Ansprüche auf den Urlaub ergeben sich aus Artikel 16 n EOG. Die Eltern müssen dazu per Arztzeugnis nachweisen, dass ein minderjähriges Kind durch einen Unfall oder eine Krankheit schwer beeinträchtigt ist. Zudem müssen sie beweisen, dass sie wegen der notwendigen Betreuung ihre selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit unterbrechen mussten. Die EOG-Leistung während der Betreuung beträgt 80% des zuvor erzielten Einkommens, maximal jedoch 196 CHF pro Tag.

Organisation – am besten mit KELIO

Zur besseren Überwachung und Verwaltung von Urlauben, Freistellungen oder Krankheitstagen, auch im Hinblick auf die Lohnabrechnung, ist die Urlaubsverwaltungssoftware von KELIO das ideale Tool für alle Betriebe. Damit lassen sich alle notwendigen Daten schnell und übersichtlich erfassen und verwalten.