Berufskrankheit – Definition

Genaugenommen gibt es keinen feststehende Definition, die eine Berufskrankheit umschreibt. Stattdessen konzentrieren sich die Unfallversicherungen, die für die Berufskrankheiten aufkommen, auf die Gründe, die zu der betreffenden Erkrankung geführt haben. Die Krankheit muss bei bzw. durch die Arbeit aufgetreten sein und muss vom Arzt untersucht werden, der durch die Krankschreibung bestätigt, dass es sich der Art nach um eine Berufskrankheit handelt. Nach der Anerkennung der Erkrankung übernimmt die Unfallversicherung die entstehenden Folgekosten.

Rechtliche Grundlagen und Definition laut Gesetz

Für die Definition und nähere Erläuterung der Berufskrankheit gelten folgenden gesetzlichen Vorschriften:

  • Bundesgesetz über die Unfallversicherung
  • Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts
  • Verordnung über die Unfallversicherung

Art. 9 UVG definiert die Berufskrankheit wie folgt: „Als Berufskrankheiten gelten Krankheiten (Art. 3 ATSG), die bei der beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht worden sind. "Der Bundesrat erstellt die Liste dieser Stoffe und Arbeiten sowie der arbeitsbedingten Erkrankungen.“

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Jeder Arbeitnehmer ist jedoch über seine Unfallversicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen einer Berufskrankheit versichert. Eine Liste der erwähnten gefährlichen bzw. schädigenden Stoffe sind im Anhang 1 der UVV gelistet. Hinzu kommen ausserdem nach Art. 9 Abs. 2 UVG Krankheiten, die zwar nicht explizit aufgeführt sind, die aber nachweislich entweder ausschliesslich oder zumindest stark überwiegend durch die ausgeübte berufliche Tätigkeit verursacht wurde.

Häufigste Berufskrankheiten und Prophylaxe

Zu den häufigsten Berufskrankheiten gehörten im Kanton Thurgau im Jahr 2020 beispielsweise infektiöse Krankheiten, Erkrankungen von Ohr/Gehör, Haut/Unterhaut, Atmungssystem und Probleme mit dem Bewegungsapparat.

Auslöser können nicht nur physische, sondern auch psychische Probleme sein, sodass Unternehmen und Mitarbeiter sich mittels Schutzausrüstungen oder ergonomischer Arbeitsplätze sowie einer geeigneten Stressprävention dagegen wappnen sollten.

Unternehmen können die entsprechenden Informationen beispielsweise in der Personalplanungssoftware von Kelio hinterlegen. Damit lassen sich alle Abwesenheitszeiten und Krankheitstage in der verschiedenen Features wie dem HR Portal schnell und übersichtlich hinterlegen und verwalten.